Scheidung

Wir beraten Sie kompetent in allen Fällen von Trennung und Scheidung. Als ausländischen Mandanten beraten wir Sie über die Wahl des Scheidungsrechts und über Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus.

Voraussetzungen

Kosten

Ablauf

Voraussetzungen

 

Voraussetzung der Ehescheidung ist zunächst, dass die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Dies geschieht üblicherweise dadurch, dass einer der beiden Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, die Trennung ist jedoch auch in der Ehewohnung möglich. 


Das Trennungsjahr ist nicht Voraussetzung für die Scheidung, wenn eine der beiden Eheleute nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Dann wäre zu prüfen, ob die Scheidung nach dem Recht seines Heimatstaates durchgeführt werden sollte. 


Die Scheidung wird eingeleitet durch den Scheidungsantrag, den der Rechtsanwalt bei dem Familiengericht stellt. In dem Verfahren wird, „von Amts wegen“, also ohne Antrag, der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt, d.h. die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften (bei der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgung, betrieblichen und privaten Altersversorgung) werden jeweils geteilt. Der Ausgleich von Amts wegen unterbleibt, wenn keiner der beiden Eheleute die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder beide auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten. 


Der Verzicht muss durch zwei Rechtsanwälte in der mündlichen Verhandlung erklärt oder durch notariellen Vertrag vereinbart werden. Wegen der Bedeutung des Scheidungsverfahrens sieht das Gesetz den sogenannten Anwaltszwang vor, das bedeutet, dass zumindest der antragstellende Ehepartner anwaltlich vertreten sein muss.

Kosten

 

Was kostet meine Scheidung? Dies hängt vor allem von den Einkommen beider Eheleute sowie davon ab, ob und wie viele Rentenanwartschaften vorhanden sind. Ich kann Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag erstellen oder prüfen, ob die Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe (Übernahme der Scheidungskosten durch den Staat) für Sie infrage kommt.

 

Ein Rechtsanwalt kann im Scheidungsverfahren lediglich einen Beteiligten vertreten. Wenn sich beide Eheleute einig sind oder ein Ehevertrag vorliegt, kann das Verfahren von einem einzigen Rechtsanwalt durchgeführt werden.

 

Ablauf des Anhörungstermins

 

Bei Scheidungen ohne strittige Folgesachen läuft die Verhandlung üblicherweise in entspannter Atmosphäre ab. Das Gericht lässt sich die persönlichen Daten sowie die Angaben im Scheidungsantrag von den Beteiligten bestätigen; beide Ehepartner werden zum Zeitpunkt der Trennung angehört und zu der Frage, ob sie die Ehe für gescheitert halten. 

 

Das Gericht lässt den Beteiligten vor dem Termin eine Berechnung über den Ausgleich der Anwartschaften zukommen, die es den Informationen der Rentenversicherung und sonstiger Versorgungsträger entnimmt und erkundigt sich in der Verhandlung, ob gegen die Berechnung Bedenken bestehen.

 

Wenn Sie einen Rechtsanwalt zur Stellung eines Scheidungsantrags beauftragen wollen, bringen Sie bitte zum ersten Gespräch folgende Unterlagen mit: Heiratsurkunde oder Familienbuch, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder und, falls vorhanden: Ehevertrag.

 

Wenn Sie überschlägig feststellen möchten, ob die Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe für Sie infrage kommt, können Sie dies hier berechnen:

 

https://www.pkh-rechner.de

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