(DAV). Ist das Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so muss das das Familiengericht übernehmen. Es muss Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr treffen. Diese müssen allerdings auch praktisch umgesetzt werden können.
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