Ich berate und vertrete Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Als erfahrener Fachanwalt bin ich spezialisiert auf Familienrecht, auch im internationalen Kontext. Ich vertrete Sie neben rein deutschen Fällen auch, wenn Sie mit einem/er ausländischen Partner/in verheiratet sind, im Ausland geheiratet haben oder die Anwendung ausländischen Rechts aus einem anderen Grunde infrage kommt
Ich bin seit Jahren als Rechtsanwalt für Scheidungen und Folgesachen tätig. Sie können sich auf eine professionelle Vertretung einerseits, auf entsprechende Sensibilität und Einfühlungsvermögen andererseits verlassen.
Ich bin außerdem spezialisiert auf alle Fragen des Ausländerrechts und berate und vertrete Sie, wenn Ihre Ehe im Zusammenhang mit ihrem Aufenthaltsrecht in Verbindung steht; das betrifft Fälle des allgemeinen Ausländerrechts als auch des Freizügigkeitsrechts (EU Angehörige).
Wir beraten Sie kompetent in allen Fällen von Trennung und Scheidung. Als ausländischen Mandanten beraten wir Sie über die Wahl des Scheidungsrechts und über Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus.
Sie erhalten unkompliziert alle Informationen und Berechnungen in Unterhaltsfällen, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung u.a. Ich erarbeite für Sie individuelle und nachhaltige Lösungen zur Vermeidung unnötiger gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Ausländerrechtliche Probleme sind oft von existenzieller Bedeutung für den Mandanten. Ich beschäftige mich seit Jahren engagiert und erfolgreich auf dem Gebiet des allgemeinen Ausländerrechts, des Freizügigkeitsrechts (EU Angehörige), Familienzusammenführung, Arbeitsmigration u.a., mit Vertretungen vor den Ausländerbehörden, Botschaften und Verwaltungsgerichten