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Wir informieren Sie unverbindlich und ohne Berechnung über die Kosten eines Scheidungsverfahrens. Lassen Sie sich informieren, ob Sie Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen können; dann ist die Scheidung für Sie entweder kostenfrei oder es werden Raten gewährt.
In einfach gelagerten Fällen - z.B. einverständliche Scheidungen - vertreten wir Sie auch bei größeren Entfernungen. Es wird dann von uns ein Kollege bei dem auswärtigen Gericht beauftragt, der Sie in dem von uns vorbereiteten Termin vertritt. Weitere Kosten für Sie entstehen hierdurch nicht.
Schildern Sie kurz Ihren Fall und hinterlassen Sie Ihren Namen, Emailadresse und Telefonnummer oder rufen Sie einfach an.
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