Donnerstag, 23. Februar 2012
 

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Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in nationalen und internationalen Scheidungssachen mit den üblichen Folgesachen:

Unterhalt, Umgangsrecht, Zugewinn, Hausrat, Versorgungsausgleich, Gewaltschutzsachen, Eheverträge, Recht der gleichgeschlechtlichen Lebensparterschaft sowie Adoptionen.

Ausländische Mandanten beraten wir bei allen Problemen, die sich im Schnittpunkt Ausländerrecht/Familienrecht ergeben. Diese sind vielfältig. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie Ihren Aufenthalt von der Ehe ableiten; die aufenthaltsrechtliche Problematik wird auch von versierten Familienrechtlern oft nicht erkannt. Hier kann ein Fehler zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen.