Donnerstag, 23. Februar 2012
 

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Ausländerrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen ausländerrechtlichen Konfliktsituationen; lassen Sie sich bei Problemen des Aufenthaltsrechts so früh wie möglich anwaltlich beraten. Einen großen Teil unserer Tätigkeit stellen Familienzusammenführungen dar. Dabei ist festzustellen, dass die Ehe mit einem "Drittstaatsangehörigen" inzwischen unter dem Generalverdacht der Scheinehe steht. Befragungen bei den Ausländerbehörden, Standesämtern und deutschen Auslandsvertretungen - oft in sehr unwürdiger Weise - gehören heute leider zum Standardprogramm der Behördenpraxis. Die Annahme, man könne auf anwaltlichen Beistand verzichten, weil die Behörden Recht und Gesetz verpflichtet seien, erweist sich in vielen Fällen als naiver Trugschluß.Und es geht in der Regel um sehr viel: Ihre eheliche Lebensgemeinschaft, die Sie in Deutschland führen können (oder nicht), darum, ob der Vater Ihres Kindes an seiner Erziehung teilnehmen kann oder um Ihre gesamte Existenz. Zögern Sie deshalb nicht, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

In Fällen von Trennung und Scheidung werden Sie sich ohnehin anwaltlicher Hilfe bedienen. Eine ausländerrechtliche Beratung sollte in solchen Fällen stattfinden, in denen der Aufenthalt von der Ehe abgeleitet wird, die geschieden werden soll. Wir beraten und vertreten Sie in Fällen von deutschen und internationalen Scheidungen nebst den familienrechtlichen Folgesachen. Weiterhin sind wir tätig in Adoptionssachen, Einbürgerungsverfahren und Abschiebehaftsachen.